Erfolg gegen Volkswagen! Fortbildungskosten nicht zurückzuerstatten

Die Volkswagen AG hat unseren Mandanten, einen ehemaligen Studierenden und Arbeitnehmer von VW, auf Rückzahlung von Fortbildungskosten und monatlichen Gehältern sowie Einmalzahlungen während des Studiums in Höhe von fast 34.000,- EUR in Anspruch genommen, weil dieser entgegen der tarifvertraglichen Regelung das Arbeitsverältnis zu Beginn der vierjährigen Bindungsdauer beendete.  Daraufhin schlossen die Parteien wiederholt sogenannte Wiedereinstellungszusagen, […]