Betriebsbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigungen erfolgen aufgrund eines vermeint­lichen Wegfalls des Arbeitsplatzes infolge einer unternehmerischen Entscheidung. Dies können Einsparungen sein, die Zusammen­legung von Stellen oder sogar die Schließung von Betrieben oder Betriebsteilen.

Arbeitgeber haben vor einer betriebsbedingten Kündigung stets nach anderen Möglichkeiten zu suchen, um das Arbeits­verhältnis mit Ihnen fortsetzen zu können. Änderungs­kündigungen und Versetzungen kommen hier infrage. Für letztere auch dann, wenn Sie sich zunächst weiter­bilden müssten, um die fragliche Stelle besetzen zu können.

Lassen Sie uns Ihre betriebs­bedingte Kündigung auf Recht­mäßigkeit prüfen.

Ihre Chance: Mögliche Fehler des Arbeitgebers bei Aussprache der betriebsbedingten Kündigung

Um eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen zu können, müssen Unternehmen gute Gründe vorweisen können, diese ausdrücklich im Kündigungsschreiben nennen und sorgfältig prüfen, gegenüber welchen Mitarbeitern diese Art der Kündigung ausgesprochen werden kann. Unterlaufen dem Arbeitgeber hier Fehler, haben Sie mit einer Kündigungsschutzklage Aussichten auf die Abwendung der Kündigung oder Zahlung einer Abfindung.

Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung

Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung können sowohl innerhalb als auch außerhalb des Unternehmens liegen.

  • Outsourcing von Geschäftsbereichen
  • effizientere Arbeitsabläufe und Fertigungsmethoden
  • Verlegung der Produktion an andere Orte
  • Minimierung des Angebotes
  • Umstellung der Produktion auf maschinelle Herstellung
  • Umstrukturierung/Teilbetriebsauflösung
  • rückläufige Auftragszahlen
  • geringere Umsätze und Verkäufe
  • rückläufige Nachfrage

Sozialauswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung

Über die Sozialauswahl soll sichergestellt werden, dass sozial schutzwürdige Arbeitnehmer von betriebsbedingten Kündigungen ausgenommen werden.

  • Lebensalter
  •  Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Unterhaltspflichten gegenüber (Ehe-)Partner und Kindern
  • Grad einer (Schwer-)Behinderung


Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber andere soziale Gesichtspunkte ebenso beachten, beispielsweise auch alleinerziehende Mitarbeiter als besonders schutzwürdig behandeln.

Fordern Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung unsere Unterstützung für Ihre Kündigungsschutzklage an!
Mann mit Karton

Betriebsbedingte Kündigung, was wir noch für Sie tun können

Erfahrungsgemäß sind im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung Abfindungen eine streitbare Sache. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, jedoch wird in den allermeisten Fällen im Rahmen eines Rechtsstreits eine Abfindung gezahlt. Wenn der Arbeitgeber kein Interesse an Ihrer Weiterbeschäftigung hat und die Möglichkeit der Unwirksamkeit der Kündigung besteht, verhandeln wir für unsere Mandanten regelmäßig lukrative Abfindungen heraus.
Machen Sie mit unserer Unterstützung das Beste aus Ihrer betriebsbedingten Kündigung!