Aufhebungs­vertrag: Arbeit­nehmer sollten Bedenk­zeit erbitten

Wenn Arbeitgeber einen Arbeit­nehmer schnellst­möglich kündigen wollen, bieten sie mitunter ein Aufhebungs­vertrag an. Geschmückt mit einer Abfindung und einer Frei­stellung wirkt er schnell verlockend. Doch insbesondere für das Arbeits­losengeld kann er viele Nach­teile mit sich bringen.

Denken Sie daher bei einem Aufhebungsvertrag an die Zukunft und lassen Sie ihn durch uns prüfen.

Konsequenzen des Aufhebungs­vertrages

Mit einem Aufhebungs­vertrag wird das Arbeitsverhältnis ein­ver­nehmlich beendet. Das bedeutet, dass Sie als Arbeitnehmer Ihr Einver­ständnis zum Ende der Zusammen­arbeit erklären.

Dies kann dazu führen, das:

  • Sie auf Schutzvorschriften verzichten, welche aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder aus diversen Gesetzen hervorgehen.
  • Sie Ihren Arbeitsplatz früher verlieren, als es beispielsweise bei einer betriebsbedingten Kündigung der Fall wäre.
  • Sie eine Sperrzeit (aufgrund des Einver­ständnisses) für das Arbeitslosengeld I und ein Ruhen (bei einer Verkürzung der Kündigungs­frist durch den Aufhebungs­vertrag) des Arbeits­losengeldes I in Kauf nehmen müssen.

Mit gezielten Verein­barungen und Formulierungen kann man die negativen Konsequenzen eines Aufhebungs­vertrages abwenden.

Nutzen Sie dafür unsere Expertise!

Aufhebungsvertrag

Aufhebungs­vertrag zum eigenen Vorteil wandeln

Neben der Festlegung des einvernehmlichen Endes des Arbeitsverhältnisses bietet der Aufhebungsvertrag Möglichkeiten, um Bedingungen auszuhandeln, unter welchen dieses Einverständnis gilt.

Hierunter fallen:

  • die Abgeltung von Überstunden und offenen Urlaubstagen
  • Vereinbarung zur Höhe der Abfindung und Fälligkeit
  • Regelungen zum anteiligen Weihnachtsgeld oder einem 13. Monatsgehalt
  • Vereinbarungen zu ausstehenden Provisionen und Gehaltszahlungen
  • Regelungen zum Umgang mit Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersvorsorge
  • Festlegung des Termins der Freistellung
  • das Übereinkommen zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses unter Vorgabe der gewünschten Gesamtnote (“gut” oder “sehr gut”)
Ziehen Sie uns bei den Ver­handlungen zum Aufhebungs­vertrag hinzu, um Vorteile zu generieren.

Kann ich eine gegebene Zustimmung zum Aufhebungs­vertrag rück­gängig machen?

Eine mündliche Zustimmung zum Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich zurückgenommen werden, da dieser Vertrag der Schriftform bedarf.
Sollten Sie und Ihr Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag bereits unterzeichnet haben, gibt es nur die Möglichkeit der Anfechtung.

Besprechung Kanzlei-Team
Lassen Sie uns gemeinsam schauen, ob Ihr Aufhebungs­vertrag wirksam ist.