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Hinüberstraße 4
30175 Hannover
Rechtsanwalt Thomas Pavel wurde von ThreeBestRated als einer der 3 besten Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover ausgezeichnet.
Aus dem Arbeitsvertrag heraus ergeben sich Rechte und Pflichten für den Arbeitnehmer. Sieht der Arbeitgeber die Pflichten des Arbeitnehmers als verletzt an, ist es möglich, dass er eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht.
Vor Arbeitsgerichten halten verhaltensbedingte Kündigungen nur Stand, wenn hinreichende Bedingungen erfüllt sind und es sich bei dem Verhalten um ein steuer- und vorwerfbares Fehlverhalten handelt. Dem Arbeitgeber muss es unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis weiter aufrechtzuerhalten.
Nutzen Sie die dreiwöchige Frist und lassen Sie uns Ihre betriebsbedingte Kündigung auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Die Begründung für verhaltensbedingte Kündigungen können in drei Kategorien unterschieden werden. Zum ersten sind es Störungen im Leistungsbereich, zum zweiten die Schädigung des Vertrauensbereiches und zum dritten die Beeinträchtigung der betrieblichen Ordnung.
Grundsätzlich sollte eine Kündigung stets das letzte Mittel sein. Es sollte vorweg geprüft werden, ob nicht mildere Mittel wie eine Versetzung oder Änderungen der Schichtbesetzung umsetzbar sind.
Bevor Ihnen eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden kann, muss Ihr Arbeitgeber Sie grundsätzlich abmahnen und Ihnen so die Möglichkeit geben, Ihr Verhalten zu bessern oder zu erklären. Erst wenn die Abmahnung keine Wirkung zeigt, kann zur verhaltensbedingten Kündigung gegriffen werden.
Ausnahmen bilden schwerwiegende Pflichtverletzungen wie
Je nach Art der Pflichtverletzung und den daraus resultierenden nachteiligen Auswirkungen auf das Unternehmen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die persönlichen Belange des Mitarbeiters in die Interessenabwägung einzubeziehen. Dazu zählen Unterhaltsverpflichtungen oder eine bestehende Schwerbehinderung. Wiegen die Interessen des Arbeitnehmers schwerer als die des Unternehmens, sollte nach anderen Lösungen als einer verhaltensbedingten Kündigung gesucht werden.
Wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten haben, prüfen wir, ob die notwendigen Voraussetzungen gemäß Kündigungsschutzgesetz gegeben sind, um eine solche Kündigung rechtswirksam aussprechen zu können.
Das ist für Sie wichtig, um einer 12-wöchigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes entgegenzuwirken.
Daneben ist es uns in der Vergangenheit oft gelungen, Vergleiche mit ehemaligen Arbeitgebern auszuhandeln, sodass die finanziellen Nachteile infolge des Verlustes des Arbeitsplatzes durch eine Abfindung mehr als nur aufgewogen wurden.
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Rechtsanwalt Thomas Pavel wurde von ThreeBestRated als einer der 3 besten Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover ausgezeichnet.