Eingruppierung:
Gehalt nach Aufgaben

Kriterien der Eingruppierung

Während in vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen der privaten Wirtschaft das Gehalt Verhandlungssache ist, gilt in den Bereichen des öffentlichen Dienstes und in vielen Konzernen ein Tarifvertrag als Grundlage für das Arbeitsentgelt.

Die Entgeltordnung eines Tarifvertrags ordnet nach festgelegten Kriterien Aufgaben und Tätigkeiten auf die Entgeltgruppen auf. Innerhalb dieser Entgeltgruppen gibt es eine weitere Unterteilung in Entgeltstufen, je nach Beschäftigungsdauer.

Kriterien sind beispielsweise:

  • Tätigkeitsmerkmale wie die Schwere der Tätigkeit
  • benötigter Bildungsgrad für die Tätigkeit
  • Umfang der administrativen Aufgaben
  • selbstständige Leistungen
  • das Maß an Verantwortung

Üblicherweise wird die Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag festgelegt, dennoch lohnt sich eine Prüfung, ob dies korrekt ist.
Insbesondere bei länger andauernden Arbeitsverhältnissen und sich ändernden Aufgaben können Arbeitnehmer mit einer Rechtsberatung zur Eingruppierung finanzielle Vorteile erzielen.

Lassen Sie Ihre Eingruppierung von einem Rechtsanwalt für Eingruppierungsrecht prüfen.

Eingruppierung

Unsere Unterstützung bei Fragen zur Eingruppierung

  • Wir prüfen, ob die Eingruppierung korrekt erfolgt ist.
  • Wir fordern Ihren Arbeitgeber auf, Sie korrekt einzugruppieren und einer angemessenen Entgeltgruppe zuzuordnen.
  • Wir vertreten Sie bei Ihrer Eingruppierungsklage vor dem Arbeitsgericht.

Lassen Sie sich vom Rechtsanwalt für Eingruppierung in Hannover beraten.

RA Pavel im Gespräch

Rechtsanwalt Vincent Spaethe
berät Sie kompetent zum Thema Eingruppierung.