Abgestufte Arbeitnehmerhaftung: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast

Das LAG Niedersachsen hat Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung eines Zauns durch eine Schubkarre abgelehnt.  Grundsätzlich gilt eine beschränkte Arbeitnehmerhaftung, da der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trage. Diese beschränkte Arbeitnehmerhaftung besagt, dass ein Arbeitnehmer bei Schäden, die er im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursacht, nicht immer in vollem Umfang haftet. Bei leichter Fahrlässigkeit entfällt die Haftung, bei […]