Erneuter Erfolg gegen Volkswagen: Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat erneut eine Klage der Volkswagen AG auf Rückzahlung von Studiengebühren sowie Gehältern und Einmalzahlungen während des Studiums des Arbeitnehmers abgewiesen.  Der Mandant der Kanzlei Pavel Rechtsanwälte wurde auf Zahlung von 47.152,38 Euro verklagt. Er sollte für den Zeitraum seines Hauptstudiums während des „Studiums im Praxisverbund“ Vergütung, Einmalzahlungen und Semestergebühren von insgesamt […]