Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Erneuter Erfolg gegen Volkswagen: Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat erneut eine Klage der Volkswagen AG auf Rückzahlung von Studiengebühren sowie Gehältern und Einmalzahlungen während des Studiums des Arbeitnehmers abgewiesen. Der Mandant der Kanzlei Pavel Rechtsanwälte wurde auf Zahlung von 47.152,38 Euro verklagt. Er sollte für

Betriebsrat stets in der Mitbestimmung beim Hinweisgeberschutz
Zwischen vielen Arbeitgebern und Betriebsräten bzw. Personalräten war bislang strittig, ob auch bei externen Hinweisgeberstellen die Mitarbeitervertretung in der Mitbestimmung ist. Nun hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden: Auch bei einer ausgelagerten Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Ein

Urlaubsansprüche unverzichtbar – auch bei Prozessvergleich
Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung, so kann der Arbeitnehmer nicht wirksam auf die Urlaubstage verzichten, diese bleiben laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestehen. Vorliegend hatte ein Arbeitnehmer, der rund vier Jahre als

Abgestufte Arbeitnehmerhaftung: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast
Das LAG Niedersachsen hat Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung eines Zauns durch eine Schubkarre abgelehnt. Grundsätzlich gilt eine beschränkte Arbeitnehmerhaftung, da der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trage. Diese beschränkte Arbeitnehmerhaftung besagt, dass ein Arbeitnehmer bei Schäden, die er im Rahmen der betrieblichen

Rückzahlung von Fortbildungskosten: Forderung des Landes Berlin abgewehrt
Das Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat unsere Mandantin auf Rückzahlung von Fortbildungskosten i.H.v. 33.535,96 Euro für ein duales Studium beim Land Berlin in Anspruch genommen. Diese Forderung wurde nun durch die PAVEL Rechtsanwälte erfolgreich abgewehrt – das

Variable Vergütung: Bei verspäteter Zielvorgabe winkt erhebliche Nachzahlung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass wenn der Arbeitgeber gegen die Verpflichtung einer Zielvorgabe für ein Kalenderjahr verstößt, ein erheblicher Schadensersatzanspruch zugunsten des Arbeitnehmers ausgelöst wird. Diese Verpflichtung ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder einem Haustarifvertrag. Die Zielperiode
