Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Urlaubsansprüche unverzichtbar – auch bei Prozessvergleich
Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung, so kann der Arbeitnehmer nicht wirksam auf die Urlaubstage verzichten, diese bleiben laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestehen. Vorliegend hatte ein Arbeitnehmer, der rund vier Jahre als

Abgestufte Arbeitnehmerhaftung: Der Arbeitgeber trägt die Beweislast
Das LAG Niedersachsen hat Schadensersatzansprüche aufgrund der Beschädigung eines Zauns durch eine Schubkarre abgelehnt. Grundsätzlich gilt eine beschränkte Arbeitnehmerhaftung, da der Arbeitgeber das Betriebsrisiko trage. Diese beschränkte Arbeitnehmerhaftung besagt, dass ein Arbeitnehmer bei Schäden, die er im Rahmen der betrieblichen

Rückzahlung von Fortbildungskosten: Forderung des Landes Berlin abgewehrt
Das Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat unsere Mandantin auf Rückzahlung von Fortbildungskosten i.H.v. 33.535,96 Euro für ein duales Studium beim Land Berlin in Anspruch genommen. Diese Forderung wurde nun durch die PAVEL Rechtsanwälte erfolgreich abgewehrt – das

Variable Vergütung: Bei verspäteter Zielvorgabe winkt erhebliche Nachzahlung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass wenn der Arbeitgeber gegen die Verpflichtung einer Zielvorgabe für ein Kalenderjahr verstößt, ein erheblicher Schadensersatzanspruch zugunsten des Arbeitnehmers ausgelöst wird. Diese Verpflichtung ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder einem Haustarifvertrag. Die Zielperiode

Erneut Rückzahlungsklausel von Fortbildungskosten unwirksam
In einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat der 9. Senat eine formularvertragliche Klausel, welche die Erstattung von Fortbildungskosten bei wiederholtem Nicht-Ablegen der Prüfung vorsah, für unwirksam erklärt, weil sie keine Ausnahme für berechtigte Eigenkündigungen vorsah. Das BAG hat in

Erfolg gegen Volkswagen! Fortbildungskosten nicht zurückzuerstatten
Die Volkswagen AG hat unseren Mandanten, einen ehemaligen Studierenden und Arbeitnehmer von VW, auf Rückzahlung von Fortbildungskosten und monatlichen Gehältern sowie Einmalzahlungen während des Studiums in Höhe von fast 34.000,- EUR in Anspruch genommen, weil dieser entgegen der tarifvertraglichen Regelung