Erneuter Erfolg gegen Volkswagen: Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat erneut eine Klage der Volkswagen AG auf Rückzahlung von Studiengebühren sowie Gehältern und Einmalzahlungen während des Studiums des Arbeitnehmers abgewiesen. Der Mandant der Kanzlei Pavel Rechtsanwälte wurde auf Zahlung von 47.152,38 Euro verklagt. Er sollte für den Zeitraum seines Hauptstudiums während des „Studiums im Praxisverbund“ Vergütung, Einmalzahlungen und Semestergebühren von insgesamt […]
Rückzahlung von Fortbildungskosten: Forderung des Landes Berlin abgewehrt

Das Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat unsere Mandantin auf Rückzahlung von Fortbildungskosten i.H.v. 33.535,96 Euro für ein duales Studium beim Land Berlin in Anspruch genommen. Diese Forderung wurde nun durch die PAVEL Rechtsanwälte erfolgreich abgewehrt – das Land Berlin nahm auf unsere rechtlichen Ausführungen hin die Klage zurück. Unsere Mandantin hatte im […]
