Das Land Berlin vertreten durch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat unsere Mandantin auf Rückzahlung von Fortbildungskosten i.H.v. 33.535,96 Euro für ein duales Studium beim Land Berlin in Anspruch genommen. Diese Forderung wurde nun durch die PAVEL Rechtsanwälte erfolgreich abgewehrt – das Land Berlin nahm auf unsere rechtlichen Ausführungen hin die Klage zurück.
Unsere Mandantin hatte im Jahr 2020 einen Studienvertrag unterschrieben, der eine Rückzahlung von Fortbildungskosten vorsah, wenn sich die Arbeitnehmer nach Abschluss des Studiums nicht jahrelang arbeitsvertraglich an das Land Berlin bindet.
Die Rückzahlungsklausel war nach unserer Auffassung unwirksam, weil diese nicht hinreichend Ausnahmen vorsah, etwa bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus besonderen persönlichen Gründen. In hiesigem Fall hatte die duale Studierende bereits vor Beginn des Studiums ihre Unsicherheit darüber geäußert, dauerhaft fernab von der Heimat zu leben und ihre Verbundenheit zur Familie uns der heimischen Umgebung zum Ausdruck gebracht. Dennoch forderte das Land Berlin nach Kündigung des Arbeitsvertrags kurz nach Ende des Studiums Vergütungen und Studienkosten in Höhe von über 33.000 Euro zurück.
Bereits in der Güteverhandlung äußerte das Gericht Bedenken, ob die Rückzahlungsklausel in dieser Form wirksam sei. Auf unsere schriftsätzliche Klageerwiderung hin nahm das Land Berlin Ende März die Klage dann schließlich zurück. Somit muss unsere Mandantin keinerlei Rückzahlung leisten und schuldenfrei in ihre berufliche Laufbahn starten.
Sind Sie sich nicht sicher, ob ihr ehemaliger Arbeitgeber die Rückzahlung von Fortbildungskosten verlangen darf? Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung.
(Arbeitsgericht Berlin, Klagerücknahme des Landes Berlin – 58 Ca 12170/24)